Begleitetes Fahren ab 17

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF 17) kann das Mindestalter für den
Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18.Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen Person geführt werden darf. Damit schließt das BF 17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des PKW. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.